22-10-2014, 16:14
Einmal das, was @Nappo geschrieben hat; nehmen wir mal an, die Eltern würden sich auf Nullumgang einigen: Sicher müsste das Kind damit leben, aber könnte es das auch? Wäre das im Kindeswohl?
Im übrigen ist es doch schon widersprüchlich, mit dem (manipulierten) Befinden Deiner Tochter zu argumentieren, wenn man gleichwohl eine eigenständige Position ihrerseits zum Umgang verneint.
Darüber hinaus ist das JA ja auch im OLG-Verfahren automatisch dabei. Soweit es seine Stellungnahme nicht abändert, wird sie mMn dann auch berücksichtigt werden.
Es ist aber auch abenteuerlich, wenn sich ein Amtsrichter von einer Kindergärtnerin die Welt erklären läßt.
Im übrigen ist es doch schon widersprüchlich, mit dem (manipulierten) Befinden Deiner Tochter zu argumentieren, wenn man gleichwohl eine eigenständige Position ihrerseits zum Umgang verneint.
Darüber hinaus ist das JA ja auch im OLG-Verfahren automatisch dabei. Soweit es seine Stellungnahme nicht abändert, wird sie mMn dann auch berücksichtigt werden.
Es ist aber auch abenteuerlich, wenn sich ein Amtsrichter von einer Kindergärtnerin die Welt erklären läßt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...