22-10-2014, 18:04
Hi Skipper,
Argumente habe ich oben dargelegt.
Missachtung der Strafprozessordnung, Kontinuitätsprinzip, Bindungstoleranz und PAS. Zudem habe ich auf die Aussage der Erziehungsberatungsstelle verwiesen, dass elterliche Sorge auch Alltagssorge beinhaltet, die ich nun nicht mehr ausüben kann. Weiterhin habe ich eine aktuelle Studie der Frau Sünderhauf mit zu den Akten eingereicht, dass häufiger und intensiver Umgang (Wechselmodell) mit beiden Elternteile für Trennungskinder am förderlichsten für die Persönlichkeitsentwicklung ist. Argumente können nicht deutlicher sein. Zudem die Aussage eines damals 5 jährigen Mädchens, die schlichtweg ignoriert wurde. Wozu dann die Kinderbefragung? Die in meinen Augen eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Welche Argumente soll ich noch benennen?
hab guten Kontakt zu der ersten Verfahrensbeiständin. Sie teilt die Meinung der Studie und der Erziehungsberatungsste
Argumente habe ich oben dargelegt.
Missachtung der Strafprozessordnung, Kontinuitätsprinzip, Bindungstoleranz und PAS. Zudem habe ich auf die Aussage der Erziehungsberatungsstelle verwiesen, dass elterliche Sorge auch Alltagssorge beinhaltet, die ich nun nicht mehr ausüben kann. Weiterhin habe ich eine aktuelle Studie der Frau Sünderhauf mit zu den Akten eingereicht, dass häufiger und intensiver Umgang (Wechselmodell) mit beiden Elternteile für Trennungskinder am förderlichsten für die Persönlichkeitsentwicklung ist. Argumente können nicht deutlicher sein. Zudem die Aussage eines damals 5 jährigen Mädchens, die schlichtweg ignoriert wurde. Wozu dann die Kinderbefragung? Die in meinen Augen eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Welche Argumente soll ich noch benennen?
hab guten Kontakt zu der ersten Verfahrensbeiständin. Sie teilt die Meinung der Studie und der Erziehungsberatungsste