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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#15
Naja, @Avatar, sei nur bitte so geschickt in der Vorgehensweise, dass man Dich nicht als Querulanten hin stellt. Wenn der VB schon für Anfang 2015 ein Wechselmodell vorschlägt, (das sind nur noch 2 Monate), dann wäre es taktisch klug, darauf ein zu gehen und für die Zwischenzeit eine ordentliche Lösung zu finden, als auch natürlich, darauf hin zu arbeiten, dass dies manifestiert wird. Und das geht natürlich nicht bei diesem Amtsrichter.
Wird aber hoffentlich im Beschwerdeverfahren genügend gewürdigt. Ich drück' Dir die Daumen.

@Skipper: Es liegt mir fern Dich anzugreifen und ich habe keine Lust dazu. Aber es tut mir Leid. Mir schwillt der Kamm bei diesen Kommentaren. Was willst DU eigentlich (um mal die Form des GROSSSCHREIBENS ZU benutzen) ?

Zitat:Zu viel dagegen, statt dafür. Zu viele Hülsen, statt richtiger Argumente.
Und was haben StPO und PAS hier zu suchen?

Mit Süderhauf argumentierst Du jetzt das erste Mal.
Und wieso kannst Du nun nicht mehr die Alltagssorge ausüben?

Wenn man so etwas von sich gibt, und PAS als Hülse betitelt, dann muss man sich nicht wundern, wenn einem mittlerweile jede Kompetenz und der tatsächliche Wille konstruktiv etwas beitragen zu wollen, abgesprochen wird. Du wärst der ideale Bewerber für das örtliche Jugendamt. Wundern würde es mich nicht....
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Nappo - 22-10-2014, 20:41

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