22-10-2014, 22:48
(01-07-2014, 21:23)bubi schrieb: Tituliert sind aktuell 272€, Kind ist 14. Bedarf der Großen ist durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt.
Das ist er (sozialrechtlich) mit Sicherheit nicht!
(22-10-2014, 22:08)bubi schrieb: Eben ist mir gerade noch aufgefallen, das wiedermal meine Betriebl. Altersvorsorge nicht abgezogen worden ist
Das muss auch nicht notwendigerweise der Fall sein.
(22-10-2014, 22:08)bubi schrieb: Muss ich das Einkommen meiner Frau im zuge der Rechtswahrungsanzeige angeben? Wissen wollen sie es.
Das bemisst sich nach bürgerlichem Recht und der dazugehörigen Rechtsprechung. Also Ja.