23-10-2014, 00:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2014, 00:00 von Camper1955.)
(22-10-2014, 23:43)Avatar schrieb: @ Camper
Ja berufsbedingte Aufwendungen liegen in etwa bei 550€. Daher bekommt sie ca. 300€ KU/Monat. Ist ihr zu wenig.
Sind Deine Umgangskosten auch schon abgezogen? Pro Tag, an dem Du das Kind mehr als 12 Stunden betreust 1/30 des Regelsatzes nach SGB II und höhere Wohnkosten?
@Skipper
Ich vermute deshalb die Verkürzung durch das Gericht auf die üblichen Wochenenden alle 14 Tage. 300 € Unterhalt ist ja nicht das Ende der Fahnenstange.
Das Familiengericht kann ja auch rechnen. Irgendwann wird @Avatar zum Mangelfall nur aufgrund der höheren Umgangangskosten.
Die 550 € weg nehmen kann man ihm nicht, wenn sie vorher genehmigt wurden, also muss man die Kosten für den Umgang senken.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.