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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#22
(22-10-2014, 23:43)Avatar schrieb: @ Camper
Ja berufsbedingte Aufwendungen liegen in etwa bei 550€. Daher bekommt sie ca. 300€ KU/Monat. Ist ihr zu wenig.

Sind Deine Umgangskosten auch schon abgezogen? Pro Tag, an dem Du das Kind mehr als 12 Stunden betreust 1/30 des Regelsatzes nach SGB II und höhere Wohnkosten?

@Skipper

Ich vermute deshalb die Verkürzung durch das Gericht auf die üblichen Wochenenden alle 14 Tage. 300 € Unterhalt ist ja nicht das Ende der Fahnenstange.

Das Familiengericht kann ja auch rechnen. Irgendwann wird @Avatar zum Mangelfall nur aufgrund der höheren Umgangangskosten.

Die 550 € weg nehmen kann man ihm nicht, wenn sie vorher genehmigt wurden, also muss man die Kosten für den Umgang senken.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Camper1955 - 23-10-2014, 00:00

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