23-10-2014, 19:11
(23-10-2014, 19:03)wackelpudding schrieb: Wäre aber ´ne Überlegung wert, ob er seiner Frau den Verbleib im Objekt anbietet und selber auszieht.
Das mindert dann den Kindesunterhalt um den im KU enthaltenen Wohnkostenteil, weil ihr Wohnbedarf durch Eigentum gedeckt ist - theoretisch 30% - aber insgesamt sehr selten angewandt und durchgesetzt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #