23-10-2014, 20:51
Wenn oder sobald du den Kindergeldzuschlag beziehst - und das müsste etwas werden, wenn ich das mal so über den Daumen peile - dann besteht auch wieder Anspruch auf die Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Ich nehme an, ich weiß es nicht genau, auch rückwirkend parallel zum Kinderzuschlag.