23-10-2014, 22:06
(23-10-2014, 21:13)the notorious iglu schrieb: Wenn du ganz genau weißt, dass die Unterhaltszahlungen steigen werden, kannst du jetzt einen entsprechenden Titel erstellen und zahlen, aber auch nur in dem Fall.
das ist ja die frage...ich verdiene im Schnitt 1668€ (Angabe JC), meine Frau ca.670€, jeweils netto
In diesem Monat liegen wir liegen wir nach meiner Rechnung genau 2,63€ über dem Satz.
Wenn ich nun den Mindestunterhalt der 3.Altersstufe tituliere und die entsprechende Differenz zum aktuellen Titel(62€) noch diesen Monat zahle, kann ich dann den Aufhebungsbescheid einfach mit einem Überprüfungsantrag aushebeln? Letzter bewilligter Zeitraum war 01.07.2014 bis 31.12.2014.