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Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt
#29
Szenario und also zu Deiner Frage:

Für beide (!) verbleibt dann wohl nur der Gang in die Verbraucherinsolvenz. Da Deine Einkünfte aufgrund zu zahlender Miete und des Unterhalts nicht ausreichen, wirst Du dann aufstockende Leistungen (Hartz IV) beantragen müssen.

Die Sparkasse wird den Kresit kündigen. Das Haus wird verwertet. In der Privatinsolvenz wirst Du einen pfändungsfreien Betrag zugesprochen bekommen, von dem Du leben darfst. Dieser beinhaltet die Miteinbeziehung des zu zahlenden Unterhalts. Die tabelle zu den Pfändungsfreigrenzen ist leicht zu googlen. Das Verfahren dauert insgesamt 7 Jahre.
Die Vorlaufzeit ist mit ein zu beziehen. Ca. 1 Jahr. In der Zeit der Insolvenz herrscht ein Vollstreckungsverbot. Du hast also von keinem Gläubiger etwas zu befürchten. Wenn Du dann nach wie vor Deiner Arbeit nach gehst und Deine 100% nach der düsseldorfer Tabelle zahlst, kann Dir keiner etwas anhaben.
Denn auch in der Insolvenz hast Du eine Erwerbsobliegenheit. Dann schützt Dich das ganze Instrumentarium aber auch vor willkürlichen Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Die Restschulden aus dem Haus, als auch alle anderen Verbindlichkeiten sind Dir nnach 7 jahren aufgrund des Restschuldbefreiungsverfahrens erlassen.

Es wäre ratsam, sich vorher eine neue Wohnung zu suchen, da Du einen Schufa-Eintrag bekommst, der die Wohnungssuche sonst erschweren würde.

So viel zu dem Szenario im Groben.
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RE: Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 23-10-2014, 20:25
RE: Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt - von zeitgenosse - 23-10-2014, 21:23
RE: Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 23-10-2014, 21:23
RE: Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 23-10-2014, 22:00
RE: Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt - von Nappo - 24-10-2014, 10:25

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