24-10-2014, 13:05
Hallo,
meine Exe will alleinige Sorgerecht. Das ABR hat sie schon. Das restliche gemeinsame Sorgerecht wurde bisher komplett missachtet - Kindergarten, Einschulung, Auskunft bei der Krankenkasse - alles läuft wunderbar ohne den Vater.
Ich bin seit paar Jahren im Ausland und beabsichtige nicht zurück zu kommen. Mit der Exe gibt es keine Kommunikation
Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.
Jetzt hat meine Exe den Antrag auf alleinige SR gestellt und die zuständige Richterin will von meinem Strafverteidiger meine Adresse im Ausland erfahren. Er fragt mich, ob er sie weitergeben darf. Ansonsten (behauptet er) kann die Sorgerechtsfrage in meiner Abwesenheit entschieden werden. Natürlich nicht zu meinen Gunsten. Das ist die Meinung meines Strafverteidigers, der auch Familienanwalt ist
Das Kind habe in den letzten 3 Jahren als Zaungast in der Schule und Kindergarten gesehen - wurde jeweils vom Personal als "Fremder" verjagt :-(. Meine Tochter hat mich nicht erkannt
Bei dieser Lage bin ich faktisch komplett entSorgt, juristisch noch nicht. Ich möchte aber das SR nicht abgeben.
Was meint ihr, was soll ich tun? Generell in Bezug auf die SR-Frage (kämpfen oder nicht?) und konkret in diesem Fall was die Adresse/Zustellbarkeit angeht.
Ich könnte wegen dem Verfahren für paar Tage nach DE hindüsen, WENN es Sinn macht. "Sinn macht" meine ich, ich würde das SR verlieren, wenn ich nicht erscheine. Vor allem, ich würde mir grosser Wahrscheinlichkeit das SR behalten, wenn ich da bin. Ich glaube, bei "passiver Ausübung" des SR (wie in meinem Fall) darf ich nicht komplett entsorgt werden.
meine Exe will alleinige Sorgerecht. Das ABR hat sie schon. Das restliche gemeinsame Sorgerecht wurde bisher komplett missachtet - Kindergarten, Einschulung, Auskunft bei der Krankenkasse - alles läuft wunderbar ohne den Vater.
Ich bin seit paar Jahren im Ausland und beabsichtige nicht zurück zu kommen. Mit der Exe gibt es keine Kommunikation
Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.
Jetzt hat meine Exe den Antrag auf alleinige SR gestellt und die zuständige Richterin will von meinem Strafverteidiger meine Adresse im Ausland erfahren. Er fragt mich, ob er sie weitergeben darf. Ansonsten (behauptet er) kann die Sorgerechtsfrage in meiner Abwesenheit entschieden werden. Natürlich nicht zu meinen Gunsten. Das ist die Meinung meines Strafverteidigers, der auch Familienanwalt ist
Das Kind habe in den letzten 3 Jahren als Zaungast in der Schule und Kindergarten gesehen - wurde jeweils vom Personal als "Fremder" verjagt :-(. Meine Tochter hat mich nicht erkannt
Bei dieser Lage bin ich faktisch komplett entSorgt, juristisch noch nicht. Ich möchte aber das SR nicht abgeben.
Was meint ihr, was soll ich tun? Generell in Bezug auf die SR-Frage (kämpfen oder nicht?) und konkret in diesem Fall was die Adresse/Zustellbarkeit angeht.
Ich könnte wegen dem Verfahren für paar Tage nach DE hindüsen, WENN es Sinn macht. "Sinn macht" meine ich, ich würde das SR verlieren, wenn ich nicht erscheine. Vor allem, ich würde mir grosser Wahrscheinlichkeit das SR behalten, wenn ich da bin. Ich glaube, bei "passiver Ausübung" des SR (wie in meinem Fall) darf ich nicht komplett entsorgt werden.