24-10-2014, 14:05
(24-10-2014, 13:52)p schrieb: Bei einem Versäumnisurteil wird dem mütterlichen Antrag entsprochen
Wie wahrscheinlich ist es, dass es zu dieser Verhandlung überhaupt kommt, wenn ich nicht da bin?
Vom Gefühl her würde ich raten, die Roben lassen die Sache (lange) liegen, bis der Vater zustellbar wird. Vielleicht aber spricht hier meine reiche Erfahrung als flüchtiger Straftäter.
Andere Frage: wir kennen alle die Einzelheiten nicht, ich auch nicht. Aber es der kurzen Beschreibung der Situation im Eingangspost: wie wahrscheinlich ist es, dass die Exe (k)einen Erfolg erzielt?