24-10-2014, 14:51
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.Ich dachte immer, dass der 170er nur bei KU greift, den du ja zahlst. Verweigerte TU Zahlungen begründen keine Verfolgung nach §170StGb
(24-10-2014, 14:20)FreiHerr schrieb: Ich habe mal irgendwo ein BGH Urteil gesehen, dass wenn das SR "passiv" ausgeübt wird, darf es nicht entzogen werden.Dieses BGH Urteil habe ich zwar nicht auf dem Schirm, aber ich kann mir vorstellen, dass "passive Ausübung" ehr in die Richtung geht "Ich mach und unterschreibe alles, was Mutti will und lege ihrer Majestät keine Steine in den Weg". Wenn schon der Kerl im schwarzen Kleid deinen Strafverteidigung um deine Adresse anbetteln muss, was soll dann Mutti tun, wenn sie mal tatsächlich deine Unterschrift bräuchte?
Das beschreibt doch ziemlich genau meine Situation?
Vielleicht bringt es was, wenn du der Holden Vollmachten ausstellst und ansonsten auf Zurückweisung des Ansinnens pochst, da du das SR benötigst, um zB direkt bei Schule oder Ärzten an Informationen zu kommen. KM verweigert die Infomationsweitergabe an dich...?
Aber wie p schon sagte: Ohne Kenntnisse über den genauen Inhalt des Antrages können wir hier nur Rätsel-raten.