(24-10-2014, 15:17)JahJahChildren schrieb: (...)
Das Sorgerecht ist ein Grundrecht der Eltern und damit nicht verhandelbar. Solange FreiHerr durch die Ausübung seiner Elterlichen Sorge das verflixte "Kindeswohl" nicht gefährdet, ist davon die Finger zu lassen.
Mit dem Sorgerecht hat FreiHerr zumindest (theoretisch) ein Anrecht auf Informationen von Ärzten, Schulen, etc... Durch die KM kommt er nicht an selbige.
Das ist rein rechtlich leider nicht richtig,
siehe § 1671 und § 1686 BGB.
Die Mutter hat höchstwahrscheinlich einen Antrag gem. § 1671 BGB gestellt.
Das ist die für alle Väter gefährlichste Vorschrift zum SR.
Sie sagt nämlich lediglich, daß dem Antrag auf Alleinsorge stattzugeben ist, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
Es reicht also aus, wenn die Alleinsorge ein bisl besser fürs Kind ist. Die Eingriffsschwelle ist damit minimal.
Die Mutter muß nur behaupten, daß sie den Vater für wichtige Entscheidungen zum Kind schwer bis gar nicht erreicht. Zudem gebe es keinen Kontakt zw Vater und Kind, er kenne es gar nicht, könnte daher gar keine kindbezogenen Entscheidungen treffen.
Nach SR-Entzug wird man ihn trösten:
"Und im Übrigen hat der Vater ein Auskunftrrecht gegen die Mutter..."
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.