(24-10-2014, 14:51)JahJahChildren schrieb: Ich dachte immer, dass der 170er nur bei KU greift, den du ja zahlst. Verweigerte TU Zahlungen begründen keine Verfolgung nach §170StGb
Weiter unten mehr dazu, auch wenn's nicht das Thema hier ist
Zitat:Wenn schon der Kerl im schwarzen Kleid deinen Strafverteidigung um deine Adresse anbetteln muss, was soll dann Mutti tun, wenn sie mal tatsächlich deine Unterschrift bräuchte?
Mich per eMail anschreiben? Ich würde vermutlich nicht widersprechen.
Die Exe verweigert jede Kommunikation (es wird auschliesslich mittels Strafanzeigen kommuniziert) und wird dann mit dem ASR belohnt
(24-10-2014, 14:53)Micha aus Bayern schrieb: Entschuldige vielmals, aber was willst du mit dem Sorgerecht? Kannst du es überhupt ausüben? Wenn du die Kinder nicht siehst, keinen Kontakt zu ihnen hast und auch mit der Ex nichts zu tun haben willst, was willst du mit dem Sorgerecht?
Ich sehe es als eine Art Backup für den Notfall, verstehe es wie du willst. Ich möchte tatsächlich mit der Ex nichts zu tun haben, aber mit dem Kind schon
Ausserdem: warum sollte ich darauf verzichten? Kostet nichts und ist in bestimmten Situationen zumindest nicht nachteilig