26-10-2014, 09:15
(25-10-2014, 21:20)BöserChinese schrieb: 2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?
Wieso soll sich das auf den KU auswirken? Der richtet sich doch nach Deinen Einkünften und nicht nach den Einkünften Deiner Exfreundin. Ich nehme an, ihr wart nicht verheiratet.
Zu Punkt 1. Sie hat ALG I beantragt, nachdem die Elternzeit ausgelaufen war. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang, denn sie hat ja länger als ein Jahr vor das Baby kam einen Hauptjob gehabt. Wenn etwas geringer würde, dann der BU, weil sie wieder über eigene Einkünfte verfügt.
Wobei anzunehmen ist, dass bis zum 3. Geburtstag des Kindes alle Einkünfte als überobligatorisch gelten.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.