26-10-2014, 11:04
(26-10-2014, 09:15)Camper1955 schrieb: Wobei anzunehmen ist, dass bis zum 3. Geburtstag des Kindes alle Einkünfte als überobligatorisch gelten.
Arbeitseinkommen wird oft zur Hälfte angerechnet. Kann sein, dass Arbeitslosengeld sogar voll zählt. Mit welcher Begründung soll der Bezuzg von ALG überobligatorisch sein?