26-10-2014, 11:49
Ich als ehemaliger Arbeitgeber musste für sie eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Dies begründet meinen Verdacht, da in der Regel das Jobcenter diese Arbeitsbescheinigung verwendet, um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen.
Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Weiß das jemand von euch? Weil dann wäre die Begründung ja klar.
Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Weiß das jemand von euch? Weil dann wäre die Begründung ja klar.