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EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich?
#9
(26-10-2014, 11:49)BöserChinese schrieb: Ich als ehemaliger Arbeitgeber musste für sie eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Dies begründet meinen Verdacht, da in der Regel das Jobcenter diese Arbeitsbescheinigung verwendet, um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen.
Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.
Weiß das jemand von euch? Weil dann wäre die Begründung ja klar.

Sieht so aus. Wenn es von Dir angefordert wird, dann sicher auch von den anderen Arbeitgebern, sofern es mehrere waren.

Wobei Dein Einkommen für das Errechnen des Arbeitslosengeldes keine Rolle spielen dürfte. Es war ja nur ein Minijob.

Die Agentur für Arbeit will nur sicher gehen, dass auch der Minijob wirklich gekündigt ist.

Auch beim ALG I darf sie nicht mehr als 165 € zusätzlich an Einkommen haben. der Rest wird von dem, ihr zustehenden ALG I abgezogen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich? - von Camper1955 - 26-10-2014, 11:59

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