(26-10-2014, 11:49)BöserChinese schrieb: Was ich nicht weiß ist, ob diese Arbeitsbescheinigung ebenfalls von den ehemaligen Arbeitgebern ausgefüllt werden muss auch wenn kein Arbeitslosengeld 2 gezahlt wird.Eine solche Arbeitsbescheinigung muss jeder Arbeitgeber ausfüllen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf. Auch das "normale" Arbeitsamt verwendet die. Ohne Vorlage kein ALG 1.
(26-10-2014, 11:32)BöserChinese schrieb: Konkret zahle ich den Mindestsatz KU und etwa 600,- BU. Damit bin ich bei Selbstbehalt.Dann hast du ziemlich wahrscheinlich selbst einen Anspruch auf aufstockendes ALGII.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #