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EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich?
#27
Hallo P,

wir haben gemeinsames Sorgerecht. Mein Sohn ist fast 2 und fängt jetzt erst langsam an zu reden. Daher bekomme ich nicht automatisch durch ihn die Situation seiner Mutter mit. Ich weiß aber, dass meine Ex ab 2015 einen Kitaplatz haben wird und, dass im Moment unser Sohn theoretisch von seinen Großeltern mütterlicherseits betreut werden könnte.
Wenn die Gebühren für die Kita als Mehrbedarf geltend gemacht werden sollten, müsste ich doch eigentlich die Einkommensverhältnisse meiner Ex mitgeteilt bekommen. Zum einen leben wir nicht in der selben Stadt und daher richten sich die Gebühren der Kita nach ihrem Einkommen (in userem Bundesland richten sich die Gebühren nach dem Verdienst des Elternteils, bei dem das Kind lebt) und zum anderen müsste ich ja für die prozentuale Aufteilung ihr „Gehalt“ wissen. Ist es übrigens richtig, dass ich nur die Differenz zwischen Halb- und Ganztags-Gebühren prozentual zahlen muss?
Wenn ich also offiziell erst 2015 erfahren sollte, dass meine Ex im Moment AlgI beziehen sollte könnte ich dann-also Ende 2014/Anfang2015-rückwirkend zuviel gezahlten BU zurückfordern?
Sollte sich am BU nichts ändern, weil sie nicht Alg1 bezieht, werde ich wegen meines Selbstbehalts aber auch keine Gebühren für die Kita zahlen können.
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RE: EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich? - von BöserChinese - 26-10-2014, 17:22

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