27-10-2014, 14:49
Die Rechtslage ist ganz einfach und klar: Du bist zur Auskunft verpflichtet. Das Schreiben wegzuwerfen und die Auskunft nicht zu geben bringt dir im besten Fall ein erneutes Schreiben ein, ansonsten eine Auskunftsklage, die du unter Garantie verlierst.
Wenn du keine Auskunft geben willst, musst du dich dem Zugriff der deuschen Gerichte entziehen, andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Wenn du keine Auskunft geben willst, musst du dich dem Zugriff der deuschen Gerichte entziehen, andere Möglichkeiten sehe ich nicht.