27-10-2014, 14:59
(27-10-2014, 12:16)Camper1955 schrieb: ... nun der komplette Entscheidungstext bezüglich Umgangskosten.Danke für den Hinweis. Jedoch: In der Entscheidung geht es lediglich um UmgangsFAHRkosten und nicht um die gesamten Umgangskosten, zu denen auch täglich Regelleistungen des Kindes, Wohnungsmehrbedarf und ggfs. Alleienrziehungszuschläge gehören.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #