23-05-2009, 17:19
mal eine frage:
wenn der unterhaltspflichtige wohnungseigentümer von 2 wohnungen ist, und die exen mal wieder stressen zwecks unterhalt (neuberechnung), könnte der unterhaltspflichtige dann die wohnungen zu einem symbolischen preis von bspw. 1,00 euro an seine aktuelle lebensgefährtin verkaufen und überschreiben?
sie erhöht die miete der wohnung, die er eigentlich selbst bezahlt hat, dadurch würde eine mehraufwendung stattfinden und ein wegfall der mieteinnahmen für die 2. wohnung.
könnte man dadurch den unterhalt für die kinder mindern?
ist das rechtlich zulässig bzw. möglich z.b. vor der neuberechnung falls die ex meint eine neuberechnung machen zu müssen?
wenn der unterhaltspflichtige wohnungseigentümer von 2 wohnungen ist, und die exen mal wieder stressen zwecks unterhalt (neuberechnung), könnte der unterhaltspflichtige dann die wohnungen zu einem symbolischen preis von bspw. 1,00 euro an seine aktuelle lebensgefährtin verkaufen und überschreiben?
sie erhöht die miete der wohnung, die er eigentlich selbst bezahlt hat, dadurch würde eine mehraufwendung stattfinden und ein wegfall der mieteinnahmen für die 2. wohnung.
könnte man dadurch den unterhalt für die kinder mindern?
ist das rechtlich zulässig bzw. möglich z.b. vor der neuberechnung falls die ex meint eine neuberechnung machen zu müssen?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen