30-10-2014, 20:36
Zitat:Heute hatten wir einen gemeinsamen Termin im Jugendamt, der auf meine Initiative hin entstanden ist.
richtig:
Dzombo schrieb:und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen
Für Unsinn halte ich das:
skipper schrieb:Aller Erfahrung nach wird der Versuch, sie aufzuhalten, mit dem Verlust des ABR oder sogar des gesamten Sorgerechts enden.denn die Chancen, das ABR zu bekommen sind ohnehin für einen Vater schlecht.
Der Antrag des TO auf ABR spielt ihr nur in die Hände.
Ein beliebter Fehler schlecht beratener Väter.
Sie verschlechtern sich noch, je mehr man sich außergerichtlich (bspw. unter Einschaltung des JA) streitet.
Das Verfahren wird sowieso nicht ohne Gutachten entschieden werden. Dann aber ist es unbedingt nötig, schnell das Verfahren bei Gericht anhängig zu machen.
Unserer Erfahrung nach arbeitet die professionelle Helferindustrie Hand in Hand, bedeutet: der Gutachter wird mit dem JA Kontakt aufnehmen und es ist nicht ausgeschlossen, dass man sich aus anderen Verfahren her bereits kennt. Das JA wird dem Gutachter aus mütterfreundlicher Sicht mittteilen, wie zerstritten die Eltern sind und wie uneinsichtig der Vater ist.
Das vermeidet, wer sich nicht lange vor Entscheidung außergerichtlich streitet.
skipper schrieb:Viele Jahre Erfahrung in eigener Sache ......... und nichts -aber scheinbar auch gar nichts- hinzugelernt!
Man muss sich immer wieder klarmachen, mit welchen Müttern wir Vätern es zu tun haben. Sie sind nur deswegen so erfolgreich, weil Väter sie unterschätzen indem sie meinen, mit Hilfe des JA käme die Mutter wieder in die richtige Spur! Das wollen Kreidekreismütter nicht. Sie wollen den Vater entsorgen, koste es was es wolle.
Als ich mich seinerzeit getrennt hatte, bin ich sofort mit einer einsweiligen AO zum Familiengericht, während die Mutter meines Kindes zeitgleich mit einer Räumungsklage und mit einem Gewaltschutzverfahren mein Umgangsrecht sabotieren wollte: zu spät!
Der Streit darüber wurde bei Gericht, dass sofort terminiert hatte, ausgetragen und nicht vorher in dreisprungartiger Exzessförderung.
Ich erstritt (im Streit vor Gericht!) Wochenendumgang und innerwöchentlichen Umgang.
Anschließend hatte ich natürlich immer mal wieder Gelegenheit, mütterliche Uneinsichtigkeit vor Gericht zu tragen und -wenn auch immer nur Kleinigkeiten- verbessern zu können.
Natürlich lassen sich elterliche Streitigkeiten auch mit einem Strauß Blumen erledigen - aber doch nicht, wenn es um Umgangsverweigerung oder darum geht, dass eine Mutter meint mit den gemeinsamen Kindern tun und lassen zu können, was sie will!
Ich habe mittlerweile wieder fast täglich mit Vätern zu tun, denen diese schlimmen Mütter auf der Nase herumtanzen und die zu ohnmächtigem Zuschauen verdammt sind, weil sie nach dummer Dreisprungmanire einem Jugendamt oder einem "selbsterfahrenen Helfer", der diese Väter gegen Erstattung ihrer Kosten zum JA begleitet hatte, vertraut hatten.
Das Letzte, was ihnen diese Helfer dann noch zu raten in der Lage sind:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid146148
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