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Frage zur Auskunftspflicht?
#5
(23-05-2009, 17:42)Fluechtling schrieb: Bei mir fordern die neue Auskünfte nach 11 Monaten an, nachdem ich für meine Tochter einen Titel von 202 Euro gemacht habe.
Ich bin selbstständig und in Höhe des Selbstbehaltes. Dürfen die das?
Könnenmachen können die immer. Ichsachimmer: Ich zahle das für das Kind, was angemessen ist und bei "meinen" korrekt geführten Berechnungen rauskommt. Wenn die Gegenseite für zwanzich Teuronen vor Gericht gehen will, dann soll sie es!
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Frage zur Auskunftspflicht? - von Jigsaw - 23-05-2009, 16:32
RE: Frage zur Auskunftspflicht? - von stafford - 23-05-2009, 17:00
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RE: Frage zur Auskunftspflicht? - von p__ - 25-05-2009, 15:22
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