31-10-2014, 20:10
Jaein; wenn ein Rentner seinen Wohnsitz im Ausland anmeldet entfällt der Freibetrag; somit haben
viele in BR-Land noch einen offiziellen Wohnungsbriefkasten; sind aber hier dann auch steuerpflichtig.
Freibetrag hier und Kapitaleinkünfte 0 in Vietburundi.
Wenn Wohnsitz im Ausland dann bitte richtig; und dann bezieht der Rentner immer noch seine Bezüge
aus der demokratischen Bundesrepublik und ist diesem Staat rechtlos ausgeliefert
viele in BR-Land noch einen offiziellen Wohnungsbriefkasten; sind aber hier dann auch steuerpflichtig.
Freibetrag hier und Kapitaleinkünfte 0 in Vietburundi.
Wenn Wohnsitz im Ausland dann bitte richtig; und dann bezieht der Rentner immer noch seine Bezüge
aus der demokratischen Bundesrepublik und ist diesem Staat rechtlos ausgeliefert