23-05-2009, 20:35
(23-05-2009, 18:40)vorsichtiger schrieb: sie dürfen. sie können. sie werden.
entweder, wenn sie glaubhaft machen können, es habe sich bei den Einkünften etwas Wesentliches geändert (Wesentlichkeit liegt bei ca 10%) oder sie fordern nicht nach § 1605 BGB die Auskünfte an sondern wegen aufgelaufener UH-Schulden.
Im letzteren Fall könnte man zwar die Auskunft verweigern, müsste sie aber im nächsten Schritt beim Gerichtsvollzieher angeben. Denn der wird geschickt.
Oder sie holen sich die Auskünfte mittels zurechtgestrickter Argumentation an anderer Stelle, z.B. über Rentenkassen, Finanzämter, Arbeitgeber, etc...
Also Unterhaltsschulden sind nicht aufgelaufen.
Ich habe immer den Titel (wenn auch einen geringeren Titel als verlangt)
voll bediehnt (100 Euro monatlich)
Wie ist das bei Selbstständigen? Die wollen für 2008 einen Nachweis, hab aber noch garnicht die Steuererklärung gemacht für 2008.
Wie kann ich da einen Nachweis erbringen?
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