01-11-2014, 05:58
(01-11-2014, 04:59)wunder schrieb: Super Artikel Robert.
Gruss wunder.
Es soll vor allem auch aufzeigen, dass auch Vollzeitjob + Nebenjob nicht mehr geht, sofern der Vollzeitjob 40 Stunden wöchentlich umfasst.
Bei 173 Stunden im Monat ist auch nach Meinung des OLG Hamm Schluss.
Das hat das BVerfG schon längst festgestellt. Das Märchen von Vollzeitjob + Nebenjob ist aber immer noch in den Köpfen.
Gerade der Betreuungselternteil, meistens die Kindesmutter, versteift sich immer noch auf Vollzeitjob und Nebenjob.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.