So pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
Ich gehe mal davon aus, dass du den notwendigen SB, zur Erfüllung von Kindesunterhalt?!
Dazu solltest du zuerst die Leitlinien des zuständigen OLG heranziehen.
Die findest du auf dem Rechtsportal
Das OLG Celle soll sogar "zukünftig" (nach einem Urteil aus 2008; musst mal in der Sammlung hier suchen) von pauschal 900€ ausgehen, egal ob Erwerbstätig oder -suchend.
Gegenüber der Exe, i.d.R. 1000€, SB.
Um Sozialversicherungsbeiträge (auch KV) wird das Einkommen zuvor bereinigt.
Ich gehe mal davon aus, dass du den notwendigen SB, zur Erfüllung von Kindesunterhalt?!
Dazu solltest du zuerst die Leitlinien des zuständigen OLG heranziehen.
Die findest du auf dem Rechtsportal
Das OLG Celle soll sogar "zukünftig" (nach einem Urteil aus 2008; musst mal in der Sammlung hier suchen) von pauschal 900€ ausgehen, egal ob Erwerbstätig oder -suchend.
Gegenüber der Exe, i.d.R. 1000€, SB.
Um Sozialversicherungsbeiträge (auch KV) wird das Einkommen zuvor bereinigt.