01-11-2014, 21:10
MMn müßte auf der Basis des Mediationsgesetzes das Güterichterverfahren (das erst nach Klageerhebung /Antragstellung zur Anwendung kommt) bundesweit für alle Rechtszweige zur Verfügung stehen. Es gibt aber wohl länderspezifische Ausprägungen die in den Verfahrensordnungen der Gerichte verankert sind. Auskunft müßte das jeweils zuständige Gericht geben können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...