03-11-2014, 13:13
(03-11-2014, 06:58)Gerald Emmermann schrieb: Denn der ansonsten aufzustockende Unterhalt liegt möglweise über den Sozialleistungen, die die KM kassiert.
Das ist mir schon klar.
Wenn tituliert ist, müsste der Vater aber über anrechenbares Einkommen verfügen, damit er Unterhaltskosten einkommensmindernd geltend machen kann.
Das ist aber wohl auch ein Fingerzeig auf die unteren Distanzen im OLG-Bezirk Hamm, wie sie auf Abänderungsklagen reagieren zu haben, wenn ein Titel besteht und der Kläger nicht auf besseres Einkommen verwiesen werden kann.
Der Kindesvater ist in diesem Fall gesundheitlich nicht auf der Höhe. Ihm kann auch nicht ein fiktiver Job als Bauhelfer untergejubelt werden. Hier wäre der Mindestlohn 11,05 €.
Deshalb immer wieder mein Rat, beruft Euch auf gesundheitliche Einschränkungen, sofern sie belegbar sind und makiert nicht immer den kraftstrotzenden Macker, der alles im Griff hat.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.