03-11-2014, 19:46
(03-11-2014, 19:31)p__ schrieb: ...der grossen Zurückhaltung der Unterhaltseintreiber-Helferindustrie, wenn es um pflichtige Mütter geht.
Wenn er Unterhaltsvorschuß beantragen kann, gibt´s einerseits schon ein Eigeninteresse des JA, der Mutter auf die Pelle zu rücken. Andererseits: Welchen Streß und welche Kosten sollten dem TO erwachsen, wenn er eine Beistandschaft einrichtet?
Wer nicht taktet, wird getaktet...