04-11-2014, 01:39
(03-11-2014, 17:47)tumi schrieb: (Es tut mir weh es zu sagen, aber ich habe von verschieden Leuten, die sich untereinander nicht kennen, erfahren
dass Sie ihren Körper verkauft...)
Das hat Sie natürlich dem JC nicht mitgeteilt.
Wenn Du Beweise und/oder glaubwürdige Zeugen dafür hast, steht es Dir frei, das Jobcenter davon in Kenntnis zu setzen.
Aber Vorsicht. Nur dann, wenn Du es auch beweisen kannst oder Zeugen hast, die nicht umfallen, wenn sie vom Jobcenter danach gefragt werden.
Vielleicht hilfst Du ihr damit auch, dass sie wieder tugendsam wird. Denke aber auch dann noch nicht über zu leistenden Unterhalt nach.
Rechne mal aus, was sie in einem regulären Job angesichts ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung verdienen könnte. Mit Brutto 2000 € im Monat ist sie nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und 5 % berufsbedingten Aufwendungen bei etwa 1250 € bereinigtem Netto.
Hat sie nie eine Ausbildung abgeschlossen, liegt das mögliche Brutto bei maximal 1550 € und sie ist sowieso nicht leistungsfähig.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.