04-11-2014, 09:34
(04-11-2014, 02:27)wackelpudding schrieb: Die Beistandschaft beim Jugendamt klärt das, das FG entscheidet über die Leistungsfähigkeit. Weshalb sollte er sich darüber den Kopf zerbrechen?
Die Kinder sind in diesem Fall ja kein Produkt von einem ONS.
@Tumi kennt das Vorleben der Kindesmutter. Auch das berufliche.
Warum jemanden zur Zahlung zwingen, wenn es schon vor oder in der Beziehung nie und nimmer zu einer Leistungsfähigkeit gereicht hat.
Für mich ist das absolut sinnlose Steuergeldveschwendung.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.