04-11-2014, 12:44
Sicher, wenn man einen Unterhaltsanspruch aufgebaut hat, kann man auf die Realisierung unter vereinbarten Bedingungen teilweise oder ganz verzichten. Die Möglichkeiten, einen umgangsunwilligen Elternteil gerichtlich zum Umgang zu zwingen, hat das BVerfG ja im Grunde ausgeschossen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...