24-05-2009, 15:48
(24-05-2009, 15:35)Fluechtling schrieb: profitiert haben schonmal eindeutig die Anwälte. Es wird neue Penge Penge in die Kassen gespühlt.
Ob Mama arbeiten kann nach drei Jahren ist jetzt immer eine Einzelfallentscheidung.
meine ex arbeitet schon. sie verdient 1500,- brutto. somit kommt sie ihrer erwerbsobliegenheit - welch scheiss wort, schon nach. sie lebt auch in einer neuen partnerschaft, natürlich aber nicht zusammen. die krux an meinem fall ist das ich durch die insolvenz nun mehr netto habe, als damals bei der scheidung als berechnungsgrundlage. ergo, der merhverdienst meiner ex wird durch mein mehr netto bedingt durch die pfändungsfreigrenze neutralisiert. heisst wohl das sich nicht soviel ändern wird...grrr. spannend bleibt auch die frage ob der richter die unterhaltszahlungen befristen wird. immerhin war ich mit der ollen von eheschliessung bis zur trennung nur 2 1/4 jahre zusammen....