04-11-2014, 13:55
(04-11-2014, 13:29)wackelpudding schrieb: Nun, egal, was der vafk und/oder andere davon halten... sie ist in der Welt und limitiert den rechtlichen Raum. Insofern bekäme der TO ganz sicher Verfahrenskosten, aber nichts Durchsetzbares...
Ok., Du hast recht.
Das ändert jedoch nichts daran, daß er eine richterliche Vermittlung beantragen kann.
Manche KMs lassen sich beeindrucken.
Simon II