24-05-2009, 17:45
(24-05-2009, 16:28)blue schrieb:(24-05-2009, 15:48)monti schrieb: meine ex arbeitet schon. sie verdient 1500,- brutto. somit kommt sie ihrer erwerbsobliegenheit - welch scheiss wort, schon nach.Dann könnte sie evtl. noch auf Aufstockungsunterhalt erhalten.
Der Staat hat viele schöne Sachen erfunden, damit Muddi nicht selbst für sich sorgen muss. Und damit der Staat nicht zu viel an Sozialausgaben zu tragen hat, wurde diese Reform erfunden. Denn seit dem 1.1.2008 hat der Staat deutlich Abgaben eingespart in dem die nicht verheiratete Muddi auf unabsehbare Zeit Unterhalt erhält.
Dann gibt es noch den 1572 BGB, der jederzeit aktiviert werden kann.
Zwischen dem 1.1.2006 und dem 1.1.2009 sind 12.321 neue RA-Innen geboren. RechtsanwältIn mit Spezialgebiet Familienrecht scheint ein sehr lukratives Geschäft geworden zu sein.
Disclaimer: Noch sind keine genauen Zahlen bekannt, wieviele von diesen 12.312 dieses Fachgebiet eingeschlagen haben.
(24-05-2009, 16:26)Rumpel schrieb: da gibt es noch mehrere Wörter im FamilienholocaustDie für mich unsäglichsten Wort sind und bleiben die Begriffe BILLIGKEIT und UNBILLIGKEIT!
jaja, aufstockungsunterhalt. der absolute worst case, wundern würde mich gar nix mehr. die frage dann, was tun, denn mal ehrlich...arbeiten lohnt sich dann wirklich nicht mehr. ich gehe auch davon aus das sich nichts ändern wird. dann kann ich wenigstens nicht entäuscht werden. ich bin mir sicher das jeder eines tages das zurück bekommt was er verdient, so auch meine ex frau...das schönste ist eh das ich meinen sohn wieder sehen kann, wenngleich auch nur begleitet vorerst...das!!!! stinkt meiner ex am allermeissten das ich noch lebe und wieder ins leben zurück gefunden habe und mein sohn mich liebt und er mich jedesmal gaaanz lang drückt wenn er mich sieht.