06-11-2014, 10:06
(06-11-2014, 09:59)Blumentopferde schrieb: die 23eus überm Freibetrag.
Auch wenn sich alles regelt, solltest Du eine Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages beim Vollstreckungsgericht beantragen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.