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Wem hat die neue Reform schon geholfen?
#10
Es gibt kein neues Unterhaltsrecht, das können die behaupten so oft die wollen (zugunsten von Verpflichteten).
BGB § 1569 gilt wie vor der Reform.
Unterhalt nach BGB § 1570 wird in der Regel nicht befristet, weil das Kind ja mal kompliziert oder was auch immer sein könnte... .
Ergo: BGB §1569 bitte nur in überschaubaren Maßen, max bis Teilzeit, damit der Zahlesel noch im Anschluss zu schröpfen ist (von den übrigen 1570gern - bis zur nicht ausreichend selbst erwirtschafteten Rente).

Bei mir läuft´s bisher über eine Vereinbarung, mit Befristung - mal sehen was danach kommt!?
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RE: Wem hat die neue Reform schon geholfen? - von blue - 24-05-2009, 16:28
RE: Wem hat die neue Reform schon geholfen? - von blue - 24-05-2009, 18:01
RE: Wem hat die neue Reform schon geholfen? - von blue - 24-05-2009, 19:57
RE: Wem hat die neue Reform schon geholfen? - von Bluter - 24-05-2009, 21:58

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