06-11-2014, 17:05
halten wir mal fest:
Die Kinder berichten,
dass sich ihr Vater nicht um sie gekümmert hätte
das habe sie sehr verletzt
sie seien "abgeschrieben gewesen", nachdem der Vater ein neues Kind bekommen hätte
der Vater habe sie in der Folgezeit nicht mehr beachtet
die Kinder brechen während der Anhörung in Tränen aus
auf Nachfrage: sie würden gerne bei der Mutter bleiben und den Vater nicht mehr wiedersehen wollen
und jetzt etwas ganz Perfides:
"ob man dem Vater noch eine zweite, oder gar dritte oder vierte Chance geben möchte" ... (hä? dem Vater eine Chance geben? Geht es nicht um die Kinder?)
(wie wäre es, ob man der Mutter noch eine n'te Chance gibt, bevor zwei Russen bei ihr vorbeischauen, die kinderfreundlich und mit mehr Geschick, als es dieser Richter hat, den Umgang zur Zufriedenheit der Kinder und des Vaters wiederherstellen anstatt -wie das Gericht- den Umgangsboykott und die daraus sich ergebenden Menschenrechtsverletzungen und sonstige Rechtsbrüche durch Umgangsausschluss noch zu festigen und noch zu intensivieren?)
Wenn Kinder sich von ihrem Vater nicht mehr als "vernachlässigt fühlen" -und mehr ist ja aus ihnen nicht herauszuhören- dann ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, dass sie den Umgang so konsequent verweigern und nicht einlenken, wenn ihr Vater ihnen und den anderen Beteiligten erklärt, dass er seine Kinder liebe und alles tut, um den Kontakt zu ermöglichen und wenn selbst die KM beteuert, die Kinder zum Umgang zu motivieren.
Und weil es für einen Psychologen leicht feststellbar ist, ob die ablehnende Haltung der Kinder mehr oder weniger schnell beseitigt werden kann und sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch sehr schnell herausstellen würde, dass die More trotz ihrer scheinheiligen Beteuerungen hinter allem steckt, wird ein psyhologische Gutachten, von dem die Kinder gar nicht wissen, was es ist und was es bedeutet (es sei denn diese Kreidekreismutter hat es ihnen eingebleut) von den Kindern gleich mit abgelehnt.
Dumm gelaufen - so bleiben scheinbar nicht viele Alternativen, als festzustellen, dass Umgang gegen den Willen der Kinder objektiv unmöglich ist.
Das hat wohl das Jugendamt als Erster begriffen und in vorauseilender Angst, die Väterentsorgung könne doch noch mißlingen, erklärt:
"dass nach seiner Auffassung derzeit ein Umgang der Kinder mit dem Antragsteller nur unter Zwang durchgeführt werden könne. Dies macht nach ihrer Auffassung keinen Sinn. Sie befürwortet daher ebenfalls, den Umgang vorerst auszuschliessen."
Die Kinder berichten,
dass sich ihr Vater nicht um sie gekümmert hätte
das habe sie sehr verletzt
sie seien "abgeschrieben gewesen", nachdem der Vater ein neues Kind bekommen hätte
der Vater habe sie in der Folgezeit nicht mehr beachtet
die Kinder brechen während der Anhörung in Tränen aus
auf Nachfrage: sie würden gerne bei der Mutter bleiben und den Vater nicht mehr wiedersehen wollen
und jetzt etwas ganz Perfides:
"ob man dem Vater noch eine zweite, oder gar dritte oder vierte Chance geben möchte" ... (hä? dem Vater eine Chance geben? Geht es nicht um die Kinder?)
(wie wäre es, ob man der Mutter noch eine n'te Chance gibt, bevor zwei Russen bei ihr vorbeischauen, die kinderfreundlich und mit mehr Geschick, als es dieser Richter hat, den Umgang zur Zufriedenheit der Kinder und des Vaters wiederherstellen anstatt -wie das Gericht- den Umgangsboykott und die daraus sich ergebenden Menschenrechtsverletzungen und sonstige Rechtsbrüche durch Umgangsausschluss noch zu festigen und noch zu intensivieren?)
Wenn Kinder sich von ihrem Vater nicht mehr als "vernachlässigt fühlen" -und mehr ist ja aus ihnen nicht herauszuhören- dann ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, dass sie den Umgang so konsequent verweigern und nicht einlenken, wenn ihr Vater ihnen und den anderen Beteiligten erklärt, dass er seine Kinder liebe und alles tut, um den Kontakt zu ermöglichen und wenn selbst die KM beteuert, die Kinder zum Umgang zu motivieren.
Und weil es für einen Psychologen leicht feststellbar ist, ob die ablehnende Haltung der Kinder mehr oder weniger schnell beseitigt werden kann und sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch sehr schnell herausstellen würde, dass die More trotz ihrer scheinheiligen Beteuerungen hinter allem steckt, wird ein psyhologische Gutachten, von dem die Kinder gar nicht wissen, was es ist und was es bedeutet (es sei denn diese Kreidekreismutter hat es ihnen eingebleut) von den Kindern gleich mit abgelehnt.
Dumm gelaufen - so bleiben scheinbar nicht viele Alternativen, als festzustellen, dass Umgang gegen den Willen der Kinder objektiv unmöglich ist.
Das hat wohl das Jugendamt als Erster begriffen und in vorauseilender Angst, die Väterentsorgung könne doch noch mißlingen, erklärt:
"dass nach seiner Auffassung derzeit ein Umgang der Kinder mit dem Antragsteller nur unter Zwang durchgeführt werden könne. Dies macht nach ihrer Auffassung keinen Sinn. Sie befürwortet daher ebenfalls, den Umgang vorerst auszuschliessen."