07-11-2014, 22:35
(06-11-2014, 13:40)Blumentopferde schrieb: Diese Info konnte ich bisher noch nirgens nachlesen. @Camper: du bist doch hier Spezialist :-)
Du musst vom § 850 b ZPO ausgehen.
Das Problem ist dann die Billigkeit nach Abs. 2
Deswegen habe ich Dir schon längst geraten, Dir den pfändungsfreien Betrag erhöhen zu lassen, aufgrund des Merzeichens G im Schwerbehindertenausweis.
Dann ist diese Pfändung unbillig.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.