08-11-2014, 00:04
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Meine Frau hat einen Sohn aus einer früheren nicht-ehelichen Beziehung (7 Jahre alt). Der Kindesvater zahlt Kindesunterhalt. Der Stiefsohn lebt grundsätzlich bei uns.Du hast den Kindesvater zahlen lassen, obwohl ihr genug Einkommen hattet. Jetzt kommt das Echo. Manche nennen es Karma.
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Zugewinnausgleich: Ich habe durch meine Arbeitstätigkeit während der Dauer der Ehe einen recht hübschen Zugewinn erwirtschaftet und muss schauen, was ich mit meinem Vermögen jetzt mache. Diverse Ausgaben stehen an.
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Meine Frau ist eine Chaotin, überfordert mit Haushalt und zwei Kindern, die Wohnung ist ein Saustall und das Zusammenleben ist laut und nervig. Ich brauche meine Ruhe, meine Freiheit und muss mich auf wieder auf meinen Beruf konzentrieren können. Ich möchte mich wohlfühlen in meinen eigenen vier Wänden.Deine Frau soll wieder arbeiten gehen? Aber sie muss nicht. Wer stellt denn so jemanden ein? Mit zwei Kindern von acht und zwei Jahren wird es wird immer Gründe geben, warum sie nicht arbeiten kann. Also wird sie nicht arbeiten.
Meine Frau hat wegen unserer Tochter Elternzeit auf zwei Jahre genommen (bis Juli 2015). Vorher war sie berufstätig mit geringem Einkommen. Unsere Planung sieht vor: Unsere Tochter soll mit 2 Jahren (August 2015) in den Kindergarten kommen, und meine Frau dann wieder arbeiten gehen.
Hartz4 heißt für deine Frau 391 Euro für sich, 261 Euro für das achtjährige Kind, 229 Euro für das zweijährige Kind und 138 Euro Alleinerziehendenzulage plus 80qm warme Wohnung. Die wäre total bescheuert, wenn sie arbeiten geht.
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Kurzfristig könnte meine Frau mir Probleme bereiten, wenn sie mir die Kinderbetreuung unserer Tochter aufdrängt, sodass ich mich weiterhin nicht auf Jobsuche und Besuch konzentrieren kann.Das wird sie nicht tun, denn dann kriegt sie weniger als 1019 Euro.
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Kindesunterhalt: Werde ich meiner Tochter zuliebe zahlen (sofern es mit meinem Einkommen möglich ist...).Das, was du an Kindesunterhalt zahlen wirst, wird deine Frau weniger an Hartz4 kriegen.
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Unterhalt für meine Frau: Lässt sich wohl wegen § 1570 BGB (Betreuungsunterhalt) leider so lange nicht vermeiden, als unsere Tochter unter 3 Jahre alt ist. Ansonsten bitte nicht...Du müsstest ihr schon über 500 Euro an Unterhalt zahlen, damit sie von der ARGE nichts mehr bekommt, und etwas, von dem, was du ihr zahlst, behalten darf.
Aber möglicherweise hat sie bis dahin wieder einen Partner, der sein Einkommen mit ihr teilt. Dann kannst du mit dem Vater ihres achtjährigen Kindes gemeinsam fluchen.
(07-11-2014, 18:20)Corleone schrieb: Mir graut es vor Hartz IV sowie einem weiteren Zusammenleben auf noch engerem Raum... Das wird der Weg in den (psychischen) Ruin sein, wenn ich keinen neuen Job finde.Was ist an Hartz4 so grauenhaft? Du wirst, falls du keinen gut bezahlten Job findest, ohnehin aufstocken, also auch verhartzt sein.
Mach dir einen schönen Tag! Nimm dir die Mutter deines Kindes zum Vorbild!