08-11-2014, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2014, 11:59 von Camper1955.)
(07-11-2014, 20:58)sorglos schrieb: Da nächstes Jahr Regelsätze steigen und wohl auch Kindesunterhalt, wirds dann eher mehr.
Ansonsten möchte ich alle Vorschläge von @nappo nur unterstreichen. Falls Bedarf zur Vermögens"gestaltung" vor der Antragstellung erfordelrich sind, möchte ich nicht alles im Forum schreiben. ;-)
Woher hast Du das denn?
Bisher scheitert alles daran, dass nicht nur die Regelsätze erhöht werden müssen, sondern auch der Selbstbehalt.
Normalerweise hätte der KU schon zum 01.01.2014 erhöht werden müssen, gleichzeitig aber auch der Selbstbehalt. Durch die Anrechnung der Umgangskosten incl. größerer Wohnung, die inzwischen bei den Sozialgerichten angekommen ist, ist das Zivilrecht geradezu gezwungen, Umgang auch zu berücksichtigen.
Da hilft es auch nichts, jedem fiktiv einen Mindestlohn von 8,50 € unterstellen zu können.
@Erzeuger
Man muss eine Art Lebenskünstler sein, dann geht es schon mit dem Selbstbehalt und einen Beruf ergreifen, der sehr viel von Trinkgeldern lebt.
Seitdem ich Taxifahrer wurde, konnte mir das Familiengericht nichts mehr anhaben.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.