08-11-2014, 12:20
(08-11-2014, 11:47)Camper1955 schrieb: Woher hast Du das denn?
Bisher scheitert alles daran, dass nicht nur die Regelsätze erhöht werden müssen, sondern auch der Selbstbehalt.
Woher hast du das denn?
Die Koppelung des KG und KU an das steuerliche Existenzminimum ist gesetzlich hinterlegt und folgt automatisch ohne weiteren Regelungsbedarf.
Wenn die Erhöhung des Existenzminimums bisher nicht erfolgt ist, liegt das an den hohen Kosten einer KG-Erhöhung.
Die Folgerung einer Erhöhung des SB ist dagegen reine Ermessenssache von Gerichten und kostet den Staat fast nichts, da der SB sowieso nur ein Plazebo ist, dessen Wirkung grundsätzlich durch billige Rechentricks und fiktives Einkommen außer Kraft gesetzt wird.
Davor hat in der Regierung niemand Angst.