08-11-2014, 14:58
(08-11-2014, 14:35)wackelpudding schrieb: JA empfiehlt Übertragung der gesamten Personensorge auf mich.
Was für eine Zirkushow. Auf wessen Kosten? § 1628 BGB vergessen die Richter immer mehr, eine Entscheidung danach wäre viel angemessener, schneller und hätte auch keine Eingriffe in die Sorgerechtsverhältnisse nötig gemacht.
Selbst wenn an den Sorgerechtsverhälttnissen gedreht werden soll: Die Gesundheitsfürsorge übertragen reicht. Das erleichtert künftige Behandlungen, der Rest ist im jetzigen Kindesalter eh wertlos. Das ABR kann faktisch nicht mehr ausgeübt werden, bleibt noch eine Kontoeröffnung und Führerschein mit 17 die sorgerechtsrelevant sind.