25-05-2009, 14:58
Ob das mit den Unterhaltsschulden dort anerkannt wird, interessiert mich auch.
Was mich auch noch interessiert, wenn man einmal alles in die Wege geleitet hat, wie erfahren die deutschen Gläubiger davon? Muss man denen einen Schreiben schicken, das man in Frankreich in der Insolvenz ist?
Und vor allen, wenn man an den deutschen Staat Unterhaltsschulden (UVG) hat, ob die das so akzeptieren? Die können diese Art der Insolvenz in Frankreich einfach ignorieren oder abweisen.
Obwohl, in dem ersten Link steht folgendes:
Heisst also, die können gar nicht anders und müssen es akzeptieren. Wäre aber nicht das erste Mal, das deutschland dann einfach auf Durchzug schaltet und nicht akzeptiert.
Aber der Link ist gut, ich werde jetzt erstmal durchlesen.
gleichgesinnter
Was mich auch noch interessiert, wenn man einmal alles in die Wege geleitet hat, wie erfahren die deutschen Gläubiger davon? Muss man denen einen Schreiben schicken, das man in Frankreich in der Insolvenz ist?
Und vor allen, wenn man an den deutschen Staat Unterhaltsschulden (UVG) hat, ob die das so akzeptieren? Die können diese Art der Insolvenz in Frankreich einfach ignorieren oder abweisen.
Obwohl, in dem ersten Link steht folgendes:
Zitat:Auf Grund des Beschlusses vom 18.09.2001 des Bundesgerichtshofes ist es nunmehr Gesetz, das die Entscheidungen der französischen Gerichte von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen, wenn sich das französische Gericht für zuständig erklärt hat.
Heisst also, die können gar nicht anders und müssen es akzeptieren. Wäre aber nicht das erste Mal, das deutschland dann einfach auf Durchzug schaltet und nicht akzeptiert.
Aber der Link ist gut, ich werde jetzt erstmal durchlesen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum