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Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen
#7
Blöd, wenn er der Beistand schon was von den Zinseinnahmen weiß. Dann gibt es wohl kaum ein entrinnen mehr. Ansonsten gilt: Zinsen in der Steuererklärung nicht angeben. Gibt keine Verpflichtung zur Angabe mehr, weil die Quellensteuer direkt abgegriffen wird. Die Angabe beim Finanzamt lohnt nur, wenn der persönliche Steuersatz unter der Quellensteuer liegt und man deswegen mit einer Steuerrückzahlung rechnet. Das muss natürlich jeder für sich selber beurteilen. Ansonsten sehe ich für den Beistand kaum eine Chance hier an Daten zu kommen.
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RE: Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen - von i-wahn - 10-11-2014, 13:40

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