25-05-2009, 15:33
Entreicherung, Rückabwicklung...
Nein. So weit unter Wert, das wäre eine Schenkung. Siehe dazu §516 ff. BGB.
Zitat:darf er seine wohnungen an mich verkaufen zu einem symbolischen preis (steuer für 1 euro wert kann ich mir gerade noch leisten...)?
Nein. So weit unter Wert, das wäre eine Schenkung. Siehe dazu §516 ff. BGB.