11-11-2014, 12:19
(10-11-2014, 10:09)Knecht schrieb: Unsere Tochter wird jetzt in Kürze auf eine Dyskalkulie hin untersucht. Sollte sich mein Verdacht bestätigen, könnte man eine entsprechende Förderung und Hilfe ihr angedeihen lassen.
Vielleicht ´mal vorne weg, dass die Länderregelungen sehr unterschiedlich sind. Insofern muß man sich hier die jeweilige Erlaßlage anschauen. Grundsätzlich geht es aber um Förderung und ggf. Nachteilsausgleich. Förderungen können schulisch und/oder außerschulisch erfolgen. Nachteilsausgleich ist Sache der Schule und betrifft die äußeren Bedingungen unter denen die Leistungsbewertungen erfolgen.
Notwendig bzw. zweckmäßig ist immer eine fachärztliche Diagnose/Gutachten/Maßnahmenempfehlung. Die Kosten hierfür muss man i. d. R. selber aufbringen. Notwendig ist sie, wenn z. B. schulische Förderung sich als nicht ausreichend erweist und Lerntherapie erfoderlich wird. In der Regel führen permanente schulische Mißerfolge zu psychischen Folgen, sodaß in verschiedenen Ländern die Übernahme der Kosten einer Lerntherapie nach § 35a SGB VIII möglich ist.
Während bei einer pädagogische Diagnose/Gutachten i. d. R. die Schulen grundsätzlich über schulinterne Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche entscheiden, muß beides bei Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose erfolgen - die Schulen haben dann nur über geeignete Maßnahmen zu befinden.
Muß man vor Gericht, um ggf. eine Förderung nach § 35a SGB VIII durchzusetzen oder weil man die schulischen Maßnahmen nicht für ausreichend hält, wird dort auschließlich eine fachärztliche Diagnose entsprechend den WHO-Kriterien anerkannt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...